Allgemeine Geschäftsbedingungen der Testinstallation
I. Vertragsgegenstand
Die nachstehenden Bedingungen gelten für die zeitlich begrenzte unentgeltliche Überlassung
und Nutzung der Testversion des Lizenzproduktes.
Es gelten ausschließlich die vorliegenden Geschäftsbestimmungen.
II. Leistungsumfang
Der Kunde erhält ein unentgeltliches Recht, das Lizenzprodukt für die Zeit von 4
Wochen unentgeltlich zu testen.
III. Nutzungsrechte
Der Händler räumt dem Kunden für die Dauer der Testphase ein nicht - ausschließliches
nicht übertragbares Nutzungsrecht unter den Lizenzbedingungen des Herstellers zum
Zweck der Testinstallation ein.
Der Kunde erhält das Nutzungsrecht allein für die Installation zu Testzwecken. Andere
Nutzungs- und Verwertungsrechte bestehen nicht. Dem Kunden ist es insbesondere nicht
gestattet, das Lizenzprodukt zu vervielfältigen, zu vertreiben, zu übertragen oder
öffentlich zugänglich zu machen.
IV. Installationsort
Die Installation der Testversion darf nur in der Systemumgebung laut der Produktbeschreibung
des Herstellers erfolgen. Die Nutzung in einer anderen Systemumgebung als der produktspezifischen
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Händlers.
V. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist vor der Vornahme der Testinstallation verpflichtet zu prüfen, ob die
Testversion nach der Produktbeschreibung seinen Umgebungsbedingungen und -bedürfnissen
entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der Testversion
bekannt. Der Kunde hat eine ordnungsgemäße Bedienung und den Einsatz in der produktspezifischen
Systemumgebung sicherzustellen. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden.
VI. Rechte am Lizenzprodukt
Abgesehen von der Nutzungsberechtigung zu Testzwecken bleibt der Händler bzw. der
Hersteller alleiniger Inhaber aller Rechte an der Testversion.
VII.. Rückgabepflicht
Nach Ablauf der Testphase ist der Kunde verpflichtet die zur Verfügung gestellte
Testversion zu löschen. Auf Verlangen des Händlers gibt der Kunde über die Löschung
eine schriftliche Erklärung ab.
VIII. Haftung
Die Haftung des Händlers im Zusammenhang mit der Testinstallation ist - gleich aus
welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Diese Beschränkung gilt nicht soweit die Schadensursache
auf Vorsatz und / oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Sie gilt ferner
nicht soweit das Produkthaftungsgesetzt zur Anwendung kommt.
Soweit der Händler fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die
Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
Dem Händler bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Er haftet insbesondere
nicht, wenn der Schaden auf Hardwaremängel, Umgebungsbedingungen oder Fehlbedienung
der Testversion zurückzuführen ist.
Bei Verlust von Daten haftet der Händler nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer
Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich
ist. Bei Fahrlässigkeit tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar
vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt
hat.
IX. Gewährleistung
Die Verpflichtung des Händlers zur Gewährleistung besteht ausschließlich für den
Fall, dass der Händler dem Kunden einen bestehenden Mangel der Testversion arglistig
verschwiegen hat.
X. Zeitliches Ende der übertragenen Rechte
Die Nutzungsrechte nach Abschnitt II fallen nach Beendigung der Testphase ohne weitere
Rechtshandlungen an den Händler zurück.
XI Rechtswahl / Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand für beide
Parteien ist München
XII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken,
um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzten, die den unwirksamen
Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.